Wir über uns


Die Allgemeine Sterbekasse von 1866 ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Die Gewinne, die wir als Verein erwirtschaften, werden über Gewinnverteilungen alle 3 Jahre aufgrund mathematischer Gutachten an unsere Mitglieder weitergegeben.

Diese Gutachten sowie unsere Jahresabschlüsse werden durch unsere Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein in Kiel, geprüft.

Zusätzlich gibt es natürlich auch regelmäßige interne Kontrollen durch Kassenprüfer, die durch die Mitgliederversammlungen gewählt wurden.
Auch die Vorstandsmitglieder werden durch diese Versammlung gewählt.
Als Mitglied haben Sie somit die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

Der Vorstand, die Kassenprüfer und die Treuhänder sind ehrenamtlich für die Sterbekasse tätig. Diese Tatsache ist ein Grund dafür, dass die Verwaltungskosten gering gehalten werden.

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